Autoversicherung - Vollkasko oder Teilkasko?

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Automatik Autos möchte Sie zum Thema Autoversicherung bzw. Vollkasko und Teilkasko informieren. Das Thema ist für das Automatik Auto, den Gebrauchtwagen Bitterfeld Wolfen bzw. Gebrauchtfahrzeug von Bedeutung. Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. In einem aktuellen Gerichtsurteil wurde geklärt, wer für den Schaden aufkommen muss, wenn nach einem Sturm ein Pkw durch die Äste eines umstürzenden Baumes beschädigt werden. Mit einer Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung ist der Fahrzeughalter bei Schäden abgesichert.

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Wird ein Kfz durch Äste eines umgestürzten Baums beeinträchtigt, ist es Sache des Fahrzeughalters zu belegen, dass der Besitzer des Baums seine Pflichten verletzt hat. Das wurde in einem Urteil des Amtsgerichts München heraus (Az.: 233 C 16357/14). veröffentlicht. Ein Baum stand an dem privaten Grundstück lange Zeit schräg. Zwei Tage nach einem Sturm fiel der Baum um.

Dabei wurde durch die Äste der in der Nähe parkende Pkw einer Frau beschädigt. Die Pkw-Halterin warf dem Eigentümer vor, seine Pflichten vernachlässigt zu haben. Sie verklagte ihn auf Übernahmen der Kosten des Schadens. Bei einem ordnungsgemäßen Beschnitt des Baumes, wäre es nicht zu dem Schiefstand und dem Umstürzen gekommen.

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Doch das wollte das Amtsgericht München nicht bestätigen. Das Gericht wies die Klage ab. Wird dem Besitzer eines Baums eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen, muss der Geschädigte den Beweis antreten. Es gibt keine Haftung bei Gefährdungen für Baumbesitzer.

Zwar hatte eine Zeugin ausgesagt, dass der Baum in den letzten Jahren schlechten gewachsen sei. Die Baumwurzeln hatten die Platten vom Gehweg angehoben. Für das Gericht war das kein Beweis, dass der Baum umstürzen wird. Entscheidend seien vielmehr der Grad der Anfälligkeit und die Art des Wachstums.

Empfehlung Automatik Auto - Wenn keiner für den Schaden haftet

Die Wurzeln des Baumes haben die Platten vom Gehweg angehoben. Diese Tatsache ist nach Sicht des Gerichts kein Beweis für eine Schädigung eines Baumes im Vorfeld. Ein derartiges Wachstum der Wurzeln sei bei anderen Bäumen zu beobachten. Durch die Feuerwehr wurde ermittelt, dass der Baum wegen Wurzelbruchs umgefallen ist. Nach Ansicht der Feuerwehr  wurde das durch den Sturm verursacht.

Laut Gericht ist das eine Vermutung. Der Baum wurde entsorgt. Für eine Begutachtung durch Sachverständige gab es keine Beweise mehr. Die Pkw-Besitzerin ist nach Auffassung des Gerichts den Beweis schuldig geblieben, dass der Baumbesitzer seine Pflichten zur Verkehrssicherung vernachlässigt hat. Die Frau geht leer aus. Der Beschluss Amtsgericht München ist mittlerweile gültig.

Im Übrigen: Schädigungen durch herunterfallende Äste oder umstürzende Bäume, für die nicht der Baumbesitzer aufkommen muss, sind grundsätzlich durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, dass für den beschädigten Pkw ein ausreichender Schutz existiert. Werden Äste oder Bäume direkt wegen eines Sturms auf das Auto geschleudert, würde eine vorhandene Teilkasko-Versicherung für den Schaden haften. Unser Beitrag Automatik Auto Teilkasko-Vollkasko ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Automatik Auto möchte für das Thema Autoversicherung, Teilkasko / Vollkasko sensibilisieren.